Was macht die Bundesnetzagentur mit dem Data Act?

Shownotes

In Folge 37 des Data Navigator Podcasts sprechen Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade mit Andrea Sanders-Winter, Abteilungsleiterin für Internet, Digitalisierung und Marktanalyse bei der Bundesnetzagentur über die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für den Data Act.

Es geht um folgende Punkte:

  • Zur Bundesnetzagentur: Die Behörde bringt über fünf Jahre Erfahrung in der Digitalregulierung mit – von Netzneutralität über Geoblocking bis zur KI-Verordnung. Interdisziplinäre Teams aus Juristen, Ökonomen, Informatikern und Datenwissenschaftlern sollen dafür sorgen, dass die verzahnten EU-Digitalrechtsakte zusammengedacht werden.
  • Gesetzgebungsverfahren: Das nationale Durchführungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde, die BfDI für datenschutzrechtliche Fragen und die Einbindung sektoraler Fachbehörden wie dem Kraftfahrtbundesamt. Diskutiert werden noch die Bußgeldhöhe und Zuständigkeiten von Landesbehörden.
  • Durchsetzung: Die Bundesnetzagentur setzt auf Unterstützung vor Sanktionierung. Vorrang hat die Abstellung von Verstößen im Dialog mit Unternehmen; Bußgelder sind das letzte Mittel und stehen unter dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
  • Vorbereitung und Informationsangebote: Eine Projektgruppe arbeitet bereits an IT-Systemen für Beschwerdeverfahren, einem umfangreichen FAQ-Angebot auf der Website und Abstimmungen mit EU-Kommission und europäischen Competent Authorities.

Data Navigator

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Allgemeine Informationen zum Data Act

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